Bitte verständigen Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst, sobald ein Sterbefall eingetreten ist. Bei den weiteren Schritten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen. Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt. Spätestens am nächsten Werktag sollte der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z. B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.
Im Trauerfall muss vieles entschieden und geregelt werden. Sie als Angehöriger stehen in einer ohnehin schon schwierigen Zeit Fragen und Problemen gegenüber, mit denen Sie bisher noch nicht in Berührung gekommen sind. In dieser schweren Phase möchten wir Ihnen eine wertvolle Hilfe sein.
Erfahren Sie, wie umfassend unser Angebot für Sie ist, welche Dokumente wir zur Abwicklung der notwendigen Formalitäten benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen können.
Während des Trauergespräches stimmen wir mit Ihnen ab, welche Aufgaben im Zusammenhang mit der Beerdigung wir für Sie übernehmen sollen.
Wir informieren Sie außerdem ausführlich über folgende Themen:
Was tun im Trauerfall?