Bestattungen Bleckmann Inh. Christian Osterloh
Alter Rehmer Weg 53, 32547 Bad Oeynhausen, Deutschland

Erste Schritte bei einem Sterbefall – Ihre Ansprechpartner in Bad Oeynhausen

Das ist jetzt zu tun - Hilfe und Ideen 

Nichts ist so verlässlich wie das Sterben

Das ist jetzt zu tun: Hilfe und Ideen

Nur zu oft trifft uns der Tod einer/eines Angehörigen oder Freund/Freundin völlig unvorbereitet. Es fallen zahlreiche Aufgaben und Formalitäten an, mit denen man sich nie zuvor befasst hat. Wir haben eine kleine Übersicht zusammengestellt, welche den Ablauf und die wichtigsten allgemeinen Aufgaben zusammenfasst.

Bei speziellen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch zu Verfügung.

Nach dem Eintritt des Todes

Todesbescheinigung

Wenn der Tod in einem Krankenhaus oder Heim eintritt – was heute meistens der Fall ist – kümmert man sich dort um die Ausstellung der Todesbescheinigung. Hierauf werden alle wichtigen Informationen zur/zum Verstorbenen und zu den Umständen des Todes festgehalten. Sollte der Tod zu Hause eintreten, müssen Sie selbst den Hausarzt benachrichtigen, der dann die Papiere ausstellt. Die Kosten für die Ausstellung übernimmt nicht die Krankenkasse, sondern es wird den Hinterbliebenen eine separate Rechnung ausgestellt. 

Wer kümmert sich um die Bestattung?

In den meisten Fällen ergibt sich von selbst, wer sich um die Bestattung und die Formalitäten kümmert. Oft ist jemand vor Ort, der/dem alle vertrauen und die Familie ist sich einig oder die/der Verstorbene hat die wichtigsten Fakten im Vorfeld schon selber geklärt. Wo es aber unklar ist, legt der Gesetzgeber eine Reihenfolge fest:

  • Ehepartner/Ehepartnerin bzw. Lebenspartner/Lebenspartnerin
  • Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Partner/Partnerin einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Gemeinschaft
  • Großeltern
  • Enkelkinder
  • sonstige Verwandte bis zum 3. Grad

In vielen Fällen stimmen sich die einzelnen Familienmitglieder oder Freunde aber einfach ab, wer sich um welche Aufgaben kümmert.

Benachrichtigung von Angehörigen und Freunden

Es ist eine große emotionale Aufgabe für die Benachrichtigung der weiteren Hinterbliebenen zuständig zu sein. Oft wird der Stress der kommenden Tage und die Trauer selbst unterschätzt. Es hilft eine kleine to-do-Liste zu führen, um nichts zu vergessen.

Bei der Benachrichtigung ist das persönliche Gespräch immer der beste Weg. Dennoch ist es wichtig, Allen so schnell wie möglich Bescheid zu sagen. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Gegenüber – sollten Sie telefonieren – in keiner Situation ist, in der es sich und andere im Schock in Gefahr bringen kann. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Hinterbliebene in solchen Situationen gerne Fakten haben wollen, an denen Sie sich festhalten können.

Im Gespräch selbst:

  • Kommen Sie schnell auf den Punkt, Ihr Gegenüber hört schon an Ihrer Stimme, dass etwas Schlimmes passiert sein muss.
  • Teilen Sie mit was passiert ist (Was? Warum? Wann? Wo?)
  • Klären Sie, ob Ihr Gegenüber gerade alleine ist oder ob es jemanden gibt, der zeitnah vorbeikommen kann
  • Sofern Sie es schon wissen, teilen Sie ihr/ihm mit, ob und wann man die/den Verstorbenen noch einmal sehen kann (fragen Sie uns oder das Krankenhaus, aber auch zu Hause kann die/der Verstorbene noch für einen gewissen Zeitraum bleiben)
  • Erklären Sie, was als nächstes passiert (Wer kümmert sich um die Bestattung? Wann steht der Termin?)
  • 1 bis 2 Tage nach dem Versterben

Was brauche ich alles, um die Bestattung zu beauftragen und durchzuführen?

Mit dem Tod eines Menschen sind immer auch viele Verwaltungsaufgaben verbunden. Verträge müssen gekündigt werden und der Nachlass muss geregelt werden.

Für die Beantragung der wichtigsten Unterlagen brauchen wir folgende Papiere im Original:

Die Todesbescheinigung (die befindet sich in der Regel bei der/dem Verstorbenen).

Die letzte standesamtliche Urkunde:

  • bei Singles ist es die Geburtsurkunde
  • bei Ehepaaren die Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen das Scheidungsurteil

Wenn wir helfen sollen Verträge zu kündigen, brauchen wir eine Übersicht der Verträge und der regelmäßigen Abbuchungen. Die meisten haben dies gesammelt in einem Ordner, oft hilft auch ein Blick in die Kontoauszüge.

Sie bekommen nach unserem ersten Gespräch eine kleine Checkliste von uns, die noch einmal zusammenfasst, was wir brauchen.

Im Gespräch mit dem Bestatter

Wir helfen bei Fragen zur Bestattung

Die wichtigsten Fragen bei der Planung der Bestattung

Gerade bei jüngeren Verstorbenen ist es oft schwierig zu wissen, was sie sich selbst für ihre Abschiednahme und Beerdigung gewünscht hätten. Im besten Falle hat sich die/der Verstorbene schon zu Lebzeiten zu den ganz grundsätzlichen Fragen geäußert. Wir haben einen kleinen Fragenkatalog erstellt, an dem auch jeder persönlich die wichtigsten Fragen für eine Bestattung und Abschiednahme klären kann:

Welche Hinterbliebenen sind da, die sich verabschieden wollen und wie erreicht man sie? Gibt es Kinder, die eine enge Beziehung zu der/dem Verstorbenen gehabt haben? Wie verabschieden diese sich?

Wie soll die/der Verstorbene beerdigt werden? Wird es eine Erd- oder Feuerbestattung? Findet die Abschiednahme bei der Feuerbestattung dennoch am Sarg statt, weil es weniger abstrakt ist, sich an einem Sarg zu verabschieden, als an einer Urne? Soll der Sarg dabei offen sein?

Wie wollen sich die einzelnen Hinterbliebenen in die Vorbereitung der Abschiednahme einbringen? Wollen sie die/den Verstorbenen noch einmal sehen? Dürfen die Kinder den Sarg und die Urne mitgestalten?

Was passiert bei der Trauerfeier? Wer möchte etwas sagen? Gibt es Fotos, die gezeigt werden sollen? Wie gestalten wir den Raum? Welche Musik schafft die richtige Atmosphäre und erinnert an die/den Verstorbene:n?

Wo soll die Beisetzung stattfinden? Gibt es in der Familie bereits einen Ort oder Friedhof? Welcher Platz passt zu der/dem Verstorbenen?

Mit der Sterbeurkunde

Beantragen des Erbscheins und kündigen von laufenden Verträgen.

Mit den Papieren beantragen wir die Bestattungsgenehmigung und die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt. Die Sterbeurkunde wird überall da benötigt, wo Hinterbliebene etwas erhalten oder ausgezahlt bekommen müssen: beim Nachlassgericht, bei Rentenanträgen und bei Versicherungsleistungen. In anderen Fällen, wie einfachen Vertragskündigungen, reicht zumeist auch eine Kopie der Sterbeurkunde.

Wir helfen Ihnen bei all diesen Fragen. Es ist nur eine kurze Orientierung oder für den Fall, dass Sie sie sich vorbereiten wollen.

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Rufen Sie uns an oder melden Sie sich per E-Mail, um mehr zu erfahren. Wir beraten Sie gerne.

05731 91412
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